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Beratung



Herr Herbst (Beratungslehrer), Frau Tholen (Vertrauenslehrerin) ,Frau Herbst (Sozialpädagogin)

Beratungsteam

Beratungskonzept für die HRS

 Bösel


Vorbemerkung:

Im Erlass "Einsatz und Weiterbildung von Beratungslehrern" vom 08.04.2004 wird die Erstellung eines Beratungskonzeptes der Schule vorgegeben, in dessen Rahmen nicht nur die Arbeit der Beratungslehrer, sondern auch die Aufgaben der anderen an der Beratung Beteiligten in der Schule beschrieben werden soll.
Das Beratungskonzept wurde vom Beratungslehrer erstellt und am 27.06.2005 von der Gesamtkonferenz verabschiedet.

Ziele des Beratungskonzeptes:

Dieses schuleigene Beratungskonzept soll die Beratungsaufgaben der Lehrerinnen und Lehrer und anderer Berater, mit denen die Schule zusammenarbeitet oder ihre Zusammenarbeit entwickeln will, definieren.
Im Verlauf der Diskussion dieses Konzeptes kann klarer abgestimmt werden, wer welche Aufgaben übernimmt, welche Voraussetzungen vorhanden sein müssen und wer mit wem innerhalb und außerhalb der Schule zusammenarbeitet. Im Verlauf eines solchen Diskussionsprozesses kann für die Lehrkräfte das Beratungskonzept deutlich machen, dass keine Lehrkraft mit ihren Beratungsaufgaben alleine dasteht. Das schuleigene Beratungskonzept zeigt auf, an wen ich mich in bestimmten Situationen wenden kann, mit wem ich mich beraten kann, wer mir Hilfe und Unterstützung bietet.

I: Wer kann beraten werden?

Adressaten für Beratung sind Schüler, Eltern und Kollegen der HRS Bösel.

II. Wann wird beraten?

Die Initiative zur Einschaltung des Beratungslehrers oder eines anderen Beraters kann von der einzelnen Fach- oder Klassenlehrkraft, der Schulleitung oder einzelnen Koordinatoren, der Schulsozialpädagogin , den Eltern oder dem Schüler selbst ausgehen. Schulischen Maßnahmen, (z.B. Ordnungsmaßnahmen bei Störungen und Konflikten) sollten von Beratungsgesprächen getrennt ssein. Das Beratungsgespräch darf keine erzwungene Ordnungsmaßnahme sein!. Sollte im Ausnahmefall eine Beratung als "Auflage" erfolgen (z.B. als Ergebnis einer Klassenkonferenz). So ist zu klären, unter welchen Bedingungen der Schüler dazu bereit ist und ob ein Einverständnis der Eltern vorliegt.
Gegenstand der Beratung können alle schulischen Problemfelder sein. Der Beratungslehrer nimmt in diesem Rahmen folgende Aufgaben wahr:

- 1. Schullaufbahnberatung und berufsorientierende Beratung
- (von Schülern, Eltern und Lehrern über Bildungsangebote, Schullaufbahnen und berufliche Bildungswege.)
- 2. Vorbeugende Maßnahmen
- (Drogen-, Gewaltprävention und Gesundheitsmanagement)
- 3. Beratung in Unterrichts- und Erziehungsfragen
- (Unterrichtshilfen, kooperative Verhaltensmodifikation usw.)
- Einzelfallberatung.
- (von Schülern, Eltern und Lehrern bei besonderen Lernschwierigkeiten und Verhaltensauffälligkeiten sowie der Vermittlung diagnostischer und therapeutischer Hilfen.)

III. Wer berät?

Beratung von Schülern und Eltern ist Aufgabe aller Lehrer unserer Schule. Diese Tätigkeit verrichten sie sowohl als Klassen- als auch als Fachlehrer. Kollegialer Austausch über beratungsrelevante Aspekte erfolgt im Rahmen von informellen Gesprächen und innerhalb von Fach- und Lehrerkonferenzen.
Eltern und Schülerinnen, aber auch Kolleginnen müssen auf ein unkompliziert erreichbares Unterstützungssystem zurückgreifen können, um bei Problemen angemessene Lösungen finden zu können. Im Folgenden werden die einzelnen mit der Beratung befassten Personen aufgeführt.


Die Schulleitung

- berät Schüler, Eltern und Kollegen bei Ordnungs- und Disziplinarangelegenheiten in akuten Fällen und als Begleitung längerer Prozesse,
- berät bei Schul- und Schulformwechsel,
- berät die SMV bei regelmäßigen Treffen (mindestens 4 x im Jahr)
- unterstützt die Kollegen/innen in der unterrichtlichen und erzieherischen Arbeit und in rechtlichen Belangen,
- berät die Eltern in Erziehungsfragen,
- kooperiert mit allen Beratungsinstitutionen und Beratungspersonen.


Die Klassenlehrer/Innen

- sind grundsätzlich erste Beratungsinstanz.
- beraten Schüler und Eltern, um das Arbeits- und Sozialverhalten zu verbessern.
- geben eventuell Hilfen bei der Erziehung.
- sind zuständig und verantwortlich für die Beratung ihrer Schülerinnen und für die Bearbeitung pädagogischer Probleme in der Klasse.
- beziehen den Beratungslehrer ein, wenn die Lösung eines Problems nicht möglich ist.
- informieren Fachlehrer über mögliche Ursachen von Verhaltensauffälligkeiten bzw. Leistungsschwächen zwecks Koordination der Beratung.
- beraten Schülerinnen und Eltern bei Leistungsschwächen und Verhaltensauffälligkeiten.
- beraten Schüler und Eltern über Abschlüsse und Übergänge in andere Schulformen.
- kooperieren mit allen Beratungsinstitutionen und Beratungspersonen.


Die Fachlehrer/Innen

- informieren und beraten über fachspezifische Leistungen, sowie über Arbeits- und Sozialverhalten.
- kooperieren vorrangig mit den Klassenlehrer/innen und den Beratungspersonen.


Die Vertrauenslehrerin Frau Tholen

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- vermittelt Gespräche zwischen Kollegen und Schülern,
- organisiert in Zusammenarbeit mit den Klassenlehrer/innen und der Schulleitung die Schulentlassung.
- betreut die SV Versammlungen,
- organisiert die Schülerbeiträge bei Verabschiedungen, Jubiläen und Feiern,
- wirkt beratend bei der aktiven Pausengestaltung mit.
- kooperiert mit allen Beratungsinstituationen und Beratungspersonen.


Die Sozialpädagogin im HS-Profilierungsprogramm, Frau Herbst

Frau Herbst           

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- arbeitet und berät, um die Schülerpersönlichkeit, die fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten zu stärken,
- führt Lerncoachingkurse durch,
- hilft Schülern bei persönlichen und privaten Problemen,
- informiert in Zusammenarbeit mit dem Berufsberater über die Berufsorientierung und führt Bewerbungstrainings durch,
- begleitet in Zusammenarbeit mit dem Beratungslehrer und dem Gesundheitsmanagement Präventionsprojekte,
z.B. Just 4 you Kurse zur Erlangung der Rauchfreiheit.
- berät in Zusammenarbeit mit dem Beratungslehrer einzelne Schülerinnen und Eltern bei Verhaltensauffälligkeiten und in Erziehungsfragen,
- kooperiert mit allen Beratungsinstitutionen und Beratungspersonen.


Die Berufsberaterin Frau Wessels

- berät die Schüler über Berufswahlmöglichkeiten,
- arbeitet mit der Sozialpädagogin zusammen.


Der Beratungslehrer Herr Herbst

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- ergänzt und intensiviert die Beratungstätigkeit der Lehrer/innen an der Schule,
- erstellt und aktualisiert erlassgemäß das Beratungskonzept der Schule,
- führt gegebenenfalls Konfliktmoderationen mit Lehrkräften, Eltern und Schülerinnen der Schule durch,
- ist zuständig für die Vorklärung eines Problemfalles, ob er selbst den Fall bearbeitet oder eine Vermittlung
an andere interne oder externe Personen oder Institutionen erfolgen soll,
- führt Beratungsgespräche mit Schülern und Eltern (Einzelberatung),
- pflegt intensiven Austausch mit den am Ort oder außerhalb vorhandenen externen Beratungseinrichtungen,
- berät Kollegen,
- konzipiert Projekte und präventive Maßnahmen.


IV. Wie wird beraten?

Ort der Beratung: Das Beratungsgespräch findet in der Regel im Beratungszimmer statt. Hier sollte ein Telefon für notwendige Anrufe zur Verfügung stehen (Schulhandy) und hier befinden sich auch die Beratungsunterlagen. Dieser Raum sollte für andere Belange, als die Beratung (auch aus Gründen der Verschwiegenheit ) für andere Personen nicht nutzbar sein. Zu den Beratungsstunden steht der Beratungslehrer den Schülern und Eltern zur Verfügung. Es können aber auch Termine telefonisch vereinbart werden.

Freistellung für das Beratungsgespräch: Die Schüler, die einen Beratungstermin in Anspruch nehmen wollen, informieren den für sie zuständigen Klassen- oder Fachlehrer. Dieser wird in der Regel den Schüler von seinem Unterricht befreien, es sei denn, dass zu diesem Zeitpunkt eine Arbeit geschrieben wird oder andere wichtigen Gründe vorliegen. In diesem Fall informiert der Schüler den Beratungslehrer. Ansonsten kommt der Schüler zum vereinbarten Termin ins Beratungszimmer. Er bekommt vom Beratungslehrer eine Mitteilung über die Dauer des Beratungsgespräches, die er beim Klassen- oder Fachlehrer abgibt. Wünscht der Schüler eine anonyme Beratung, muss er einen Nachmittagstermin vereinbaren.

Häufigkeit der Beratung: Die Häufigkeit der Beratungsgespräche hängt von der individuellen Problemlage ab. In einer Vielzahl von Fällen werden ein oder zwei Beratungsgespräche ausreichen.

Freiwilligkeit der Beratung: Die Teilnahme an einem Beratungsgespräch (im Rahmen der Einzelfallhilfe) ist freiwillig. Kein Ratsuchender kann somit zu einem solchen Gespräch gezwungen werden. Für die Lösung bestehender Probleme ist die aktive Mitarbeit nötig, ein Teilnahmezwang würde dieser Zielsetzung entgegenwirken. Klassen- bzw. Fachlehrer sollen aber auf diese Möglichkeit hinweisen und die Schüler zu solchen Gesprächen ermutigen. Jeder Schüler hat das Recht, in einem Beratungsgespräch gehört zu werden. Den Grund für dieses Gespräch muss er anderen Lehrern nicht nennen, wenn er dieses nicht möchte.

Verschwiegenheit des Beratungslehrers: Da in einem Beratungsgespräch sehr persönliche Themen zum Gesprächsinhalt werden können, unterliegen die Beratungslehrer immer der Schweigepflicht (Ausnahme: Planung eines Gewaltverbrechens). Der Ratsuchende muss seine Äußerungen geschützt wissen, um eine offene Kommunikation zu ermöglichen. Mit Einverständnis des Schülers kann aber die Weitergabe sachdienlicher Informationen vereinbart werden, um die Lösung eines Problems zu ermöglichen.

Die Unabhängigkeit des Beratungslehrers: Der Beratungslehrer ist neutral und die Beratung erfolgt nicht auf Weisung oder mit einem inhaltlichen Auftrag von anderen.

Die Verantwortlichkeit des Beratungslehrers: Der Beratungslehrer greift nicht in die Verantwortungsbereiche anderer Schulmitglieder eine und überträgt dem Ratsuchenden weitgehend die Eigenverantwortung für die Umsetzung von Empfehlungen und gemeinsam erarbeiteten Handlungsschritte.


V. Wer kann noch beraten?

Liste der internen Beratungsmöglichkeiten:

Schulleiter H. Bley
Klassenlehrer/innen: Nach telefonischer Absprache mit dem Büro
Telefon 04494919613

Beratungslehrer Uwe Herbst
Telefon 0441 / 7779889
Sprechstunde:
eMail:

Sozialpädagogin Cathrin Willms
Telefon: 04494/ 919528
Sprechstunde: Montag - Mittwoch, 11.00 - 16.00 Uhr
eMail: caritas-hrs-boesel@gmx.net


Liste der externen Beratungsmöglichkeiten:

Hilfehotlines:

Schulpsychologin Ute Müller
Telefon: 0441 / 9499834
eMail:

Telefonseelsorge
Katholisch: Telefon: 0800 /1110222
Evangelisch: Telefon: 0800 / 1110111

Das Kinder- und Jugendtelefon die Nummer gegen Kummer
Telefon: 0800 / 1110333
eMail: info@kinderundjugendtelefon.de
Internet: www.kinderundjugendtelefon.de


Selbsthilfegruppen:

Nationale Kontakt- und Informationsstelle Zur Anregung und Unterstützung von Selbsthilfegruppen (NAKOS)
10627 Berlin - Wilmersdorfer Str. 39
Telefon: 030 / 31018960
Telefax: 030 / 31018970
eMail: selbsthilfe@nakos.de
Internet: www.nakos .de


Essstörungen:

Beratungsstelle für Essstörungen des Aktionskreises für Ess- und Magersucht e.V.
80339 München Westend Str. 35
Telefon: 089 / 5021212
Telefax: 089 / 5022575
eMail: cinderellaberatg@aol.com
Internet: www.cinderella-rat-bei-esstoerungen.de


Familie und Sexualität.

Bundesverband alleinstehender Mütter und Väter e.V.
10967 Berlin Hasenheide 70
Telefon: 030 / 6959786
Internet: www.vamv-bundesverband


Verband bi-nationaler Familien und Partnerschaft e.V.
60487 Frankfurt / Main Ludolfus Str. 2.4
Telefon: 069 / 7137560
Internet: www.verband-binationaler.de

Bundesarbeitsgemeinschaft für Beratung bei Familienkrisen
79102 Freiburg GünterstalStr. 41
Trennung und Scheidung
Telefon: 0761 / 78761

Verwaiste Eltern in Deutschland e.V.
20354 Hamburg Esplanade 15
Telefon: 040 / 35505644(43)
Internet; www.verwaiste-eltern.de

Pro Familia
60596 Frankfurt / Main Stresemannstr. 3
Telefon: 069 / 639002
Telefax: 069 / 639852
eMail: info@profamilia.de
Internet: www.profamilia.de

Zartbitter e.V. Kontaktstelle gegen Sexuellen Missbrauch an Jungen und Mädchen
50677 Köln Sachsenring 2.4
Telefon: 0221 / 312055
Internet: www.zartbitter.de

Wildwasser e.V. Oldenburg Verein gegen sexuelle Gewalt an Mädchen und Frauen
26121 Oldenburg Lindenallee 23
Telefon: 0441 / 16656
Telefax: 0441 / 2489553
eMail: inf@wildwasser-oldenburg.de
Internet: www.wildwasser-oldenburg

Sucht

Bundesweite Sucht und Drogen Hotline
Telefon: 01805 / 313031
Internet: www.anonyme-alkohoiker.de

Anonyme Alkoholiker
Telefon: 19295 (bundesweit)

Anonyme Spieler
Telefon: 040 / 2099009
Internet: www.anonyme-spieler.org

Verband ambulanter Beratungsstellen
für Suchtkranke/Drogenabhängige e.V.
79104 Freiburg Karlstr. 40
Internet: www.vabs.caritas.de
eMail: vabs@caritas.de

Opfer von Gewalttaten

Weißer Ring
55130 Mainz Weber Str. 16
Telefon: 01803 / 343434
eMail: info@weisser-ringde
Internet: www.weisser-ring.de

Kinder und Jugend

Deutscher Kinderschutzbund
30159 Hannover Schiffgraben 29
Telefon: 0511 / 304850
eMail: dksbbvev@aol.com
Internet: www.dksb.de

Kindernetzwerk e.V.
Datenbank für Informationen (Krankheiten etc.)
Telefon: 0602 /112030
Internet: www.kindernetzwerk.de

Weitere Beratungsstellen im Landkreis

Psychologische Beratungsstelle der Edith Stein Stiftung für Kinder, Jugendliche und Erwachsene
49661 Cloppenburg Soeste Str. 18a
Telefon: 04471 / 6669

Kinder- und Jugendtelefon des deutschen Kinderschutzbundes
Wilke Steding Str. 3
49661 Cloppenburg
Telefon: 04471 / 87252

Kinder- und Jugendschutz beim Kreisjugendamt
49661 Cloppenburg Eschstr. 29
Herr Hahn
Telefon: .4471 / 150

Notruf für Frauen und Mädchen im Landkreis Cloppenburg
49661 Cloppenburg
Telefon: 04471 / 930830

Gesundheitsamt Cloppenburg (§218 / Aids)
Telefon: 04471 / 150

Vertrauensstelle Benjamin Oldenburg (Gewalt/Missbrauch)
Telefon: 0441 / 17788

Polizei Inspektion Cloppenburg
§ 60 / Prävention
Herr Nienaber
Telefon: 04471 / 9430

Pro Familia Oldenburg (§218 / Beratung)
Telefon: 0441 / 88095                               

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